Organisation • Existenzgründung
Angestellte
Überblick
Im Verlauf einer jeden Existenzgründung stellt sich früher oder später die Frage, ob und wann man weitere Manpower benötigt. Entscheidet man sich für die Anstellung eines Trainers oder einer Trainerin bzw. einer Verwaltungskraft, sollte man sich neben der Berechnung, ob das der neue Betrieb schon erwirtschaftet, über die im folgenden zusammengefassten Aufgaben Gedanken machen.
Kennt man keine weiteren Studios, die einem Mitarbeitende empfehlen können und ergibt auch der erweiterte Bekanntenkreis keine Möglichkeit der Unterstützung, muss man zunächst überlegen, welches Budget für die Rekrutierung über Stellenausschreibungen zur Verfügung steht.
Branchenspezifische Suchmöglichkeiten ergeben sich hier zum Beispiel unter Aufstiegsjobs.de (kostenlos) oder Fitnessmarkt.de.
Bei einer Stellenbeschreibung ist inhaltlich zu beachten, dass so genau wie möglich beschrieben wird, welche Positionen Sie besetzen möchten und wie der Anforderungskatalog für diese aussieht. Daher sollten Sie vorab klare Stellenprofile für die einzelnen zu besetzenden Positionen erstellen.
Formal sollte beachtet werden, dass unbedingt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird. Das bedeutet, dass Sie in Stellenanzeigen nicht nur die Bezeichnung m/w/d berücksichtigen, sondern auch durch die Beschreibung keine Personengruppen ausschließen sollten.
Links:
Informationen Stellenausschreibung
Rechtsartikel Stellenausschreibung „Coole Typen“
Duales Studium
Eine für das Studio günstige Lösung bietet die Ausbildung eines dualen Studierenden. Diese können von Beginn an in die Betriebsabläufe optimal eingearbeitet werden und danach aufgrund der vielseitigen Qualifikationen in verschiedenen Unternehmensbereichen eingesetzt werden.
Sobald die ersten Bewerbungen bei Ihnen eingegangen sind, gilt es, ordentlich vorzusortieren. Suchen sie sich maximal zwei Hauptkriterien raus, die den neuen Mitarbeitenden auszeichnen sollten. Weitere Merkmale können schließlich bei der Bestimmung der Reihenfolge der Favoriten berücksichtigt werden.
Nachdem Sie eine vorläufige Personalwahl getroffen haben, laden sie die ersten auf Ihrer Liste zu einem Bewerbungsgespräch ein; alle weiteren Bewerbenden halten Sie vorerst zurück.
Im Vorstellungsgespräch können Sie bessere Vergleiche ziehen, wenn Sie für jeden Bewerbenden die gleichen Fragen vorbereiten. Unzulässige Fragen gilt es zu vermeiden. Grundsätzlich sind Fragen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, unzulässig. Beispielsweise betrifft das Fragen hinsichtlich Themenbereiche wie Partnerschaft und Familienplanung, Gesundheit, Glauben, ethnische Herkunft, Vermögen etc. Zur Überprüfung der sogenannten Soft Skills, also den kommunikativen, methodischen und sozialen Fähigkeiten des Bewerbenden, gilt es, Fragen die Vergangenheit betreffend zu stellen; fragen Sie beispielsweise, wie der Bewerbende während seiner vorherigen Anstellung auf Stress reagiert hat. Fragen in die Zukunft, wie „was tun Sie bei Zeitdruck?…“ führen stets zu sozial erwünschten Antworten; mit den Fragen aus der Vergangenheit bringen Sie die Wahrheit also eher ans Licht.
Zusätzlich bietet es sich an, die potenziellen Kandidierenden vorab zum Probearbeiten einzuladen (sofern in dieser Phase der Gründung bereits möglich).
Um Rechtssicherheit zu haben, empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Würden Sie das nicht tun, müssten Sie der beschäftigten Person zumindest einen Arbeitsnachweis über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses ausstellen.
Sie können dazu einen Musterarbeitsvertrag für Voll- oder Teilzeit-Beschäftigte oder geringfügig Beschäftigte nutzen.
Betriebsnummer beantragen
Jedes Unternehmen, das zum ersten Mal Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellt, braucht eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit. Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Identifikationsnummer, die Sie kostenlos bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten; diese kann auch online beantragt werden.
Informationen vom Mitarbeitenden
Mit der Betriebsnummer übermitteln Sie uns zum Beispiel An- und Abmeldung von Beschäftigten oder Meldungen über eine Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses.
Um die Mitarbeitenden korrekt bei Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden anzumelden, sollten Sie zu Beginn der Beschäftigung folgende Informationen einholen:
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) für Lohnsteuerabzug beim Finanzamt
- Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis)
- Für Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung: Nachweis der Elternschaft (ggf. aus Kinderfreibetrag ersichtlich)
- Arbeitsgenehmigung für Beschäftigte aus Nicht-EU-Land
- Schwerbehindertenausweis (falls der Mitarbeitende einen vorlegt)
- Urlaubsbescheinigung des vorangegangenen Arbeitgebende
Anmeldung zur Sozialversicherung
Alle Beschäftigten sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Ihr Unternehmen ist verpflichtet, neue Beschäftigte zu diesen Sozialversicherungsträgern anzumelden und Beiträge abzuführen. Die zentrale Stelle dafür ist die zuständige Krankenkasse.
Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auch zur gesetzlichen Unfallversicherung und damit zur zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) angemeldet werden. Die Beiträge tragen Arbeitgebende allein.
Beiträge abführen
Es müssen für alle Angestellten die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet und an die zuständige Krankenkasse – als zentrale Einzugsstelle – abgeführt werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für geringfügig Beschäftigte. Für Beiträge und Meldungen ist in diesem Fall die Minijob-Zentrale zuständig.
Anmeldung beim Finanzamt
Jedes Unternehmen muss die Lohnsteuer seiner Beschäftigten an das Finanzamt zahlen. Für alle neuen Beschäftigten müssen dem Finanzamt dafür die Steuer-Identifikationsnummern und das Geburtsdatum mitgeteilt werden. Außerdem sind die Art des Arbeitsverhältnisses und die Steuerklassen anzugeben. Haupttätigkeit (Steuerklassen 1 bis 5) oder Nebentätigkeit (Steuerklasse 6). Danach können Sie die Lohnsteuer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronisch übermitteln.