Überblick
UPDATE Verlängerung Corona-Sonderregelung – Durchführung von zertifizierten Präventionskursen auf digitalem Wege
Stand: 27.04.2021
Auf Grund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden die bestehenden Sonderregelungen zur Durchführung von zertifizierten Präsenzkursen durch die gesetzlichen Krankenkassen verlängert. Um Anbieter, Kursleitungen und Teilnehmende von Präventionskursen weiterhin zu unterstützen, können zertifizierte Präsenzkurse als Ausnahmeregelung auch über den 31.03.2021 hinaus auf digitalem Weg (Live-Stream) durchgeführt werden. Hier das Wichtigste für Sie im Überblick:
- Die ZPP informiert, bis zu welchem Datum spätestens ein Präsenzkurs als Live-Übertragung begonnen werden kann. Die Sonderregelung gilt bis zum Widerruf durch die ZPP.
- Sofern ein zertifizierter Präsenzkurs auf digitalem Weg begonnen wurde, kann er auch in dieser Form zu Ende geführt werden.
- Die Regelung gilt auch in Fällen, in denen eine Durchführung in Präsenz für bestimmte Personengruppen nicht möglich ist (z. B. ältere Personen).
- Die Prüfung eines Präsenzkurses durch die ZPP umfasst keine datenschutzrechtlichen Aspekte. Kursanbieter müssen bei der Durchführung von Präsenzkursen auf digitalem Wege die Datenschutzbestimmungen beachten, diese sichern und die Teilnehmenden im Vorfeld darüber informieren bzw. deren Einwilligung einholen.
Hinweis: Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen können ebenfalls über den 31.03.2021 hinaus auf digitalem Weg erbracht und zur Kursprüfung bei der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.