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Training und Arbeit während der Betriebsschleißung

Dürfen die Mitarbeiter während der Betriebsschließung trainieren und arbeiten?

Training im Studio
Beim Angebot von Trainingsmöglichkeiten für Angestellte ist die Rechtslage in den meisten Bundesländern ganz klar. Wenn ein Studio in irgendeiner Weise „betrieben wird“, kann dies zu einer Verhängung von Bußgeldern führen.  Daher sollte das Training von Mitarbeitern im Studio vom Studioinhaber untersagt werden, da in den Ordnungswidrigkeitenkatalogen der meisten Bundesländer „jedweder Sportbetrieb“ in den Studios untersagt wird. Bei Verstoß werden Geldbußen von bis zu 5000 € erhoben.

 

Arbeiten im Studio
Grundsätzlich kann, unter Einhaltung der Kontaktregelungen der Bundesregierung, weiterhin im Studio gearbeitet werden. Mitarbeiter, die zur Arbeitsleistung herangezogen werden, können nicht über Kurzarbeitergeld „0“ abgerechnet werden. Für die tatsächlich geleistete Arbeit, wie z.B. das Bearbeiten der Mitgliederdatei, die Reinigung der Geräte, oder das Abdrehen eines Videos mit Trainingsanleitungen für das Heimtraining, muss das reguläre Gehalt gezahlt werden. Da das angemeldete Kurzarbeitergeld ohnehin erst nachträglich, auf Antrag des Studios von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt wird, kann man anfallende Arbeitsleistungen flexibel mit den Mitarbeitern vereinbaren.