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Trainerschulungen und Videoaufnahmen inklusive Training an Geräten während der angeordneten Schließung

Videoaufnahmen

Die Aufnahme von Videoaufnahmen im Studio von und durch den Inhaber allein ist unkritisch, da er lediglich sein eigenes Unternehmen nutzt. Wenn Sie einen Mitarbeiter mit der Aufgabe betrauen, in einem Video Anleitungen für das Training vorzugeben, stellt sich die Frage, ob hier Gerätetraining sinnvoll ist, da dies den Mitgliedern keine Möglichkeit bietet, diese Übungen für das Eigentraining zu nutzen. 

Es ist unproblematisch ein Video, in dem ein Mitarbeiter nur Trainingsanleitungen gibt, nicht als „Betrieb einer Sportanlage“ anzusehen und unterfällt damit auch nicht dem entsprechenden Verbot. Versammeln sich mehrere Arbeitnehmer sollte eine Genehmigung oder eine Erklärung der Behörde (z.B. per E-Mail) vorliegen

Hier finden Sie ein Muster zu einer Einwilligungserklärung.


Trainerschulungen

Soll an Geräten trainiert werden oder sind mehrere Personen zugegen, die zum Beispiel geschult werden sollen, ist es sinnvoll, bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachzufragen, ob diese hierin ein Verstoß gegen die Auflagen und Verbote sieht.