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Mitarbeiterkündigungen trotz KuG

Kann ich während des Bezugs von Kurzarbeit meine Mitarbeiter kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit ihnen schließen?

Grundsätzlich können Kündigungen auch während der Kurzarbeit ausgesprochen werden; das gilt auch für den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Allerdings entfällt dann sofort – nach Ausspruch der Kündigung und mit Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag- die Grundlage für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes. Das bedeutet, dass dann ebenfalls eine Anzeige an die Arbeitsagentur erforderlich ist und die entsprechenden Mitarbeiter wieder ihr reguläres Gehalt erhalten müssen.