Energiepreisbremse: Fristverlängerung für zusätzlichen Entlastungsbetrag

Die bisherige Frist zum 30. September 2023 für RLM-Kunden zur Beantragung des zusätzlichen Entlastungsbetrags wurde bis zum 31. Oktober 2023 verlängert. Für die Berechnung des Entlastungskontingents durch die Energiepreisbremsen für Strom und Gas wurde für RLM-Kunden das Jahr 2021 als Referenzjahr festgelegt. RLM-Kunden sind diejenigen, die spezielle RLM-Zähler (für Strom und/oder Gas) besitzen und einen […]