Das sind wir

Über den DSSV e. V. : Der DSSV wurde im Jahr 1984 gegründet und ist Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitnesswirtschaft. Er zählt zu den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und vertritt die 6.000 Fitness- und Gesundheits-Anlagen mit 7,08 Millionen Mitgliedern, einem Umsatzvolumen von 3 Milliarden Euro und 100.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Wir vertreten die Branche

  • Rahmenvertrag mit der GEMA
  • Rahmenvertrag mit der VG Media
  • Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherungen (Multirisk-Police)
  • Sachverständiger des Bundes für den Ausbildungsberuf Sport- und Fitnesskaufmann/frau
  • Sachverständiger für die Weiterbildung Fitnessfachwirt (IHK)
  • Kuratoriums-Mitglied der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHPG)
  • Im Ausschuss "Fitness-Anlage" beim Deutschen Institut für Normung (DIN)
  • 60 Fördermitglieder aus der Fitnessindustrie

Das machen wir

pro Jahr:

  • 2.600 Stunden Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
  • Über 250 Presseanfragen beantworten
  • Über 6.000 Telefonate führen
  • 15.000 Briefsendungen verschicken
  • 150.000 E-Mails beantworten
  • 100 Presseinterviews geben
  • 25 kostenlose Veranstaltungen bundesweit durchführen
  • Mehr als 30 Kontakt mit Politik und Wirtschaft in Berlin
  • Wir haben über 250.000 Klicks auf der DSSV-Homepage

Sie profitieren

  • 20 % GEMA-Rabatt
  • 20 % VG Media Rabatt
  • 20 % Multirisk-Police Rabatt
  • Kooperationsvertrag mit der METRO
  • Vielfältige Sonderrabatte
  • Kostenfreie Beratung in Rechts-, Personal-, Steuer- und Verwaltungsfragen
  • Kostenfreie Beratung in Marketing und Studioorganisation
  • Kostenlose Image-Aktionen
  • Kostenfreie Überprüfung von Mitglieds-Verträgen
  • 300 nützliche Online-Dokumente jederzeit verfügbar
  • Kostenfreie Überprüfung der GEMA- und VG Media Verträge

Wir fordern

  • Anerkennung der Fitness-Anlage als Teil des Gesundheitssystems
  • Befreiung von der Mehrwertsteuer bei Gesundheitstraining
  • Freiwillige Mitgliedschaft bei der IHK
  • Steuerliche Anerkennung der Mitgliedsbeiträge als Betriebsausgabe
  • Steuerliche Anerkennung der Mitgliedsbeiträfe als Vorsorgeaufwendung in der persönlichen Steuererklärung

 

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